Vormerkung für 2025/26
Der Vormerkungszeitraum für das Kinderbildungsjahr 2025/26 beginnt am 10. Jänner und endet am 28. Februar 2025.
Die Verwendung des Kinderportals https://kinderportal.stmk.gv.at für die Vormerkung ist ab 01.01.2025 verpflichtend.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme eines Kindes?
- Hauptwohnsitz Graz
- vollendetes drittes Lebensjahr
- Kinder die noch keine elementare Bildungseinrichtung besuchen und im verpflichtenden letzten Betreuungsjahr sind
- Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verhältnisse
- Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung oder eine in der Nähe befindliche
- Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
- Kinder von Mitarbeiter*innen