Vormerkung

Vormerkung für 2025/26

Der Vormerkungszeitraum für das Kinderbildungsjahr 2025/26 beginnt am 10. Jänner und endet am 28. Februar 2025.

Die Verwendung des Kinderportals https://kinderportal.stmk.gv.at für die Vormerkung ist ab 01.01.2025 verpflichtend.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme eines Kindes?

  1. Hauptwohnsitz Graz
  2. vollendetes drittes Lebensjahr
  3. Kinder die noch keine elementare Bildungseinrichtung besuchen und im verpflichtenden letzten Betreuungsjahr sind
  4. Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder familiärer Verhältnisse
  5. Geschwisterkinder in der gleichen Einrichtung oder eine in der Nähe befindliche
  6. Ausgewogene Gruppenzusammensetzung
  7. Kinder von Mitarbeiter*innen